Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026 · Version 1.1 — die juristische Schlussprüfung läuft. Für Pilotkunden gehen die Regelungen des individuellen Pilot-Vertrags vor.
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Software «Cudo» (WebApp, API und WhatsApp-Assistent) der B2Work GmbH («B2Work») durch Geschäftskunden («Kunde»). Cudo richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
2. Leistung
Cudo ist ein Software-as-a-Service-Dienst: Mitarbeitende des Kunden erfassen Stunden, Pendenzen, Material und Fotos per WhatsApp (Sprachnachricht, Text oder Bild); Cudo strukturiert die Inhalte und stellt sie in der WebApp dar. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf cudo.ch.
KI-gestützte Auswertungen (Transkription, Klassifikation) arbeiten nach bestem Bemühen, können aber Fehler enthalten. Der Kunde prüft geschäftskritische Einträge (z. B. verrechenbare Stunden) vor der Weiterverwendung; Cudo stellt dafür Korrektur-Funktionen bereit.
3. Testphase und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt online zustande: Der Kunde wählt auf app.cudo.ch/buchen Plan, Zahlungsintervall und Anzahl Monteure, akzeptiert diese AGB sowie die Datenschutzerklärung und schliesst die Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Mit Abschluss der Buchung ist der Abo-Vertrag geschlossen; B2Work bestätigt ihn per E-Mail und richtet das Kundenkonto ein.
Monatsabo: Die ersten 7 Tage ab Buchung sind eine kostenlose Testphase. Kündigt der Kunde innerhalb dieser 7 Tage im Kundenportal, entstehen keine Kosten. Ohne Kündigung wird das Abo nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig und verlängert sich danach automatisch jeweils um einen Monat.
Jahresabo: Der Jahresbetrag ist mit der Buchung sofort fällig; eine Testphase gibt es nicht. Das Jahresabo verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss cudo.ch/#pricing zum Zeitpunkt der Buchung. Der Preis versteht sich pro Monteur und wird mit der bei der Buchung gewählten Anzahl Monteure (gebuchte Plätze) multipliziert; massgebend ist die gebuchte, nicht die tatsächlich genutzte Anzahl. Beim Jahresabo werden 12 Monate zum Preis von 11 Monaten berechnet. Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 8.1 %. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Irland). Der Kunde hinterlegt bei der Buchung ein Zahlungsmittel (Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Link); dieses wird zu Beginn jeder Abrechnungsperiode automatisch belastet — beim Monatsabo erstmals nach Ablauf der Testphase, beim Jahresabo sofort mit der Buchung. Belege und Rechnungen werden elektronisch zugestellt; Zahlungsmittel und Rechnungen verwaltet der Kunde im Kundenportal. Ein Jahresabo gegen Rechnung ist auf Anfrage möglich.
Überschreitet der Kunde das im Plan enthaltene Kontingent an Sprachnachrichten, werden zusätzliche Sprachnachrichten mit CHF 0.30 pro Nachricht (exkl. MWST) verrechnet. Preisänderungen werden mindestens 60 Tage im Voraus angekündigt und gelten frühestens ab der nächsten Abrechnungsperiode nach Ablauf dieser Frist.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde informiert seine Mitarbeitenden vor der Nutzung über den Einsatz von Cudo und die Verarbeitung ihrer Daten (siehe Datenschutzerklärung).
- Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Cudo-Konto haben, und hält Zugangsdaten geheim.
- Für die Nutzung von WhatsApp gelten zusätzlich die Bedingungen von WhatsApp/Meta; der Kunde sorgt für deren Einhaltung durch seine Mitarbeitenden.
- Der Kunde nutzt Cudo nicht für rechtswidrige Inhalte und nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt (z. B. massenhafte automatisierte Anfragen).
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
B2Work verarbeitet Personendaten der Mitarbeitenden des Kunden als Auftragsverarbeiterin gemäss der Datenschutzerklärung (cudo.ch/datenschutz). Auf Wunsch schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Schweizer DSG ab; die Vorlage stellt B2Work bereit. Die Cudo-Datenbank und der Dateispeicher liegen in Azure Switzerland North. Für WhatsApp und KI werden externe Dienste von Meta und Microsoft eingesetzt; dabei können Daten auch ausserhalb der Schweiz verarbeitet werden. Einzelheiten beschreibt die Datenschutzerklärung.
7. Verfügbarkeit
B2Work bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert ohne separate Vereinbarung jedoch keine bestimmte Service-Level-Verfügbarkeit. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der Arbeitszeiten gelegt und vorab angekündigt. Cudo ist von Drittdiensten abhängig (insb. Meta WhatsApp, Microsoft Azure, Zitadel, Stripe); deren Ausfälle hat B2Work nicht zu vertreten.
8. Haftung
B2Work haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Datenverlust trotz vertragsgemässer Backups sowie indirekte oder Folgeschäden — ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung ist pro Vertragsjahr insgesamt auf die in den letzten 12 Monaten bezahlten Entgelte beschränkt.
9. Laufzeit und Kündigung
Das Abo läuft ab Vertragsschluss für die gewählte Periode (ein Monat bzw. ein Jahr) und verlängert sich automatisch jeweils um dieselbe Periode, sofern es nicht vorher gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit auf das Ende der laufenden Periode kündigen — direkt im Kundenportal (Verwaltung → Abo) oder per E-Mail an pilot@b2work.ch. Bereits bezahlte Beträge werden nicht anteilig zurückerstattet; beim Jahresabo bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Jahres bestehen.
Schlägt eine Belastung fehl, wird der Kunde informiert und der Zahlungsversuch wiederholt. Bleibt die Zahlung nach dem Mahnlauf aus, kann B2Work den Zugang zu Cudo sperren und das Abo beenden; die Zahlungspflicht für die laufende Periode bleibt bestehen.
Nach Vertragsende stellt B2Work die Daten des Kunden auf Wunsch innert 30 Tagen in einem strukturierten Format bereit und löscht sie anschliessend gemäss Datenschutzerklärung.
10. Änderungen dieser AGB
B2Work kann diese AGB anpassen. Änderungen werden bestehenden Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; bei Widerspruch steht beiden Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der B2Work GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.